Probleme mit Schädlingen,
sofort handeln!
06443‐8 1 0932

Sachverständiger für Holzschutz

Fachwerkhaus, gefährdet für holzzerstördende Pilze und Insekten
Echter Hausschwamm
Hausbockkäfer
Ursachenermitllung

Holzzerstörende Pilze und Insekten können erhebliche Schäden an Holzbauteilen verursachen. Die DIN 68 800 Teil 1-4 regelt den Holzschutz im Hochbau. In der DIN 68 800 werden Gebrauchsklassen (früher Gefährdungsklassen) für den Einbau von Holzbauteilen in verschiedenen Bereichen festgelegt und  entsprechende Holzschutzmaßnahmen bestimmt. Dabei werden für die verschiedenen  Anwendungsbereiche entsprechende Prüfprädikate für Holzschutzmitteln festgelegt und die fehlende Notwendigkeit von Holzschutzmaßnahmen für Holzarten  verschiedener Resistenzklassen bestimmt. Holzschutzmittel werden heute im Rahmen der Biozidverordnung in der Produktart 8 zugelassen. Die Zulassung nach EU-Biozidverordnung ersetzt die alte bauaufsichtliche Zulassung des DIBts. Die DIN 68 800-4 regelt Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, den Schadorganismus, die Holzart und den Anwendungsbereich zweifelsfrei bestimmen zu können,  um die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme festzustellen, bzw. den Umfang der Maßnahmen zu bestimmen. Der Teil 4 der DIN 68 800 beschreibt die notwendigen, bzw. wirksamen Verfahren zur Bekämpfung von  Holzschädlingen. Dem Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) kommt in der DIN eine besondere Bedeutung zu. In dem WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.)-Merkblatt über die Lebensweise und Bekämpfung von Echtem Hausschwamm werden die allgemein anerkannten Regeln für die Hausschwammsanierung beschrieben.

Im Rahmen der Befallsaufnahme kann die Notwendigkeit von Holzschutzmaßnahmen festgestellt werden. Die Erkennung des Echten Hausschwamm in allen Erscheinungsformen führt zur Festlegung des Sanierungsaufwandes. Die Feststellung eines Befalls mit holzzerstörenden Pilzen oder Insekten kann zu einer Neubewertung von Gebäuden führen.

Befallsaufnahme und Beratungen über holzzerstörende Pilze und Insekten werden im einem Radius bis zu 100 km um Wetzlar herum durchgeführt.

Unsere Sachverständigenleistungen:

  • Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten über holzzerstörende Pilze und Insekten
  • Befallsaufnahme, Beratung und Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung zu einem Schadensbild
  • Funktion als Beauftragter nach BGR 128 für die Sanierung von PCP/DDT/Lindan kontaminierten Holzbauteilen
  • Probennahme und molekulargenetische Auswertung der DNA mittels polymerase chain reaction (PCR)
  • Sanierungsbegleitung, bzw. Überwachung