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Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung

Siebenschläfer
Verwilderte Haustaube
Orientalische Schabe

 

Schädlingsbefall kann in vielen Bereichen des Lebens Bedeutung erlangen. Pflanzen- und Vorratsschädlinge werden unter dem Rechtsbereich des Pflanzenschutzgesetzes bekämpft. Außerhalb der Landwirtschaft werden Schädlinge wie Ratten, Schaben, Wespen oder Ameisen mit Bioziden bekämpft, die dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung unterliegen. Die Anwendung dieser Biozide erfordert i.d.R. einen Sachkundenachweis für die Freisetzung von Gefahrstoffen. Die Zulassung von Bioziden erfolgt europaweit im Rahmen der Biozidrichtlinie, die in nationales deutsches Recht überführt wurde. Die Bekämpfung von tierischen Schädlingen, bei denen die Gefahr begründet ist, daß durch sie Krankheiten übertragen werden, müssen nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) bekämpft werden. Die Bundesländer wurden vom IFSG ermächtigt, eigene Rechtsvorschriften über die Bekämpfung dieser Schädlinge, wie z.B. Ratten, Schaben oder Pharaoameisen zu erlassen.  Die Bekämpfung von Wirbeltieren, wie Ratten, Mäuse oder verwilderte Haustauben erfordert eine Sachkunde nach Tierschutzgesetz. In Lebensmittelbetrieben gelten zusätzlich die EU Verordnungen über Lebensmittelhygiene (VO (EG) 178/2002, 852/2004, 853/2004) und die nationalen Vorschriften, wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts 2007 (EULMRDV) mit der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und der Tier-Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV).

Neben den gesetzlichen Vorschriften, wurden für die Schädlingsbekämpfung einige Regelwerke erstellt, welche die allgemein anerkannten Regeln der Technik, bzw. den Stand der Technik wiederspiegeln. Dazu zählt die DIN 10 523 über Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben und die TRGS 523 über Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen mit gesundheitsgefährlichen, giftigen oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen.

Qualitätsgesicherte Lebensmittelbetrieben müssen zusätzlich privatwirtschaftliche Hygienestandards, wie den International Food Standard (IFS), den British Retail Consortium (BRC), Global Standard für Food Safety  oder den AIB International erfüllen. Der Sachverständige wendet die gesetzlichen Vorschriften und  Regelwerke auf den zu untersuchenden Fall an und  stellt den Sachverhalt in einer, für Laien verständlichen Form dar. Auf der Grundlage dieser Darstellung sollte ein Richter oder eine Privatperson den Fall beurteilen und seine Entscheidungen fällen können.

Unsere Sachverständigenleistungen:

  • Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten über Schädlingsbefall, bzw. die Bewertung von durchgeführten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
  • Befallsaufnahme, Beratung und Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung zu einem Schädlingsbefall
  • Durchführung von Sachverständigen- bzw. Experten-Inspektionen zur Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben (BRC, IFS und AIB)
  • Honorardozent  und inhouse Schulungen (z.B. Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren)
  • Beratung und Betreuung bei der Zertifizierung zum TÜV-geprüften Schädlingsbetrieb nach DIN EN 16636:2015