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Im gerichtlichen Beweisverfahren werden Sachverständigenleistungen nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzt (JVEG) abgerechnet. (Preise gemäß JVEG Honorargruppe 6).

Die Kosten für Privatgutachten orientieren sich in unserem Büro an dem JVEG.

Für Projekte mit großem Umfang und für Dozententätigkeiten können Tagessätze oder Festpreise vereinbart werden.

Alle Preise verstehen sich zzgl. einer Kilometerpauschale von 40 Cent, ggf. der Übernachtungskosten in einem Mittelklassehotel und der gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Schimmelpilzinspektionen incl. Beratung vor Ort und Beratungen über holzzerstörende Pilze und Insekten werden im einem Radius bis zu 100 km um Wetzlar herum zu einem Festpreis von 178,50 € und einer Anfahrtspauschale von 38,00 € durchgeführt. (Ohne schriftliches Gutachten, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)