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Sachverständiger für Schimmelpilze in Innenräumen

Schimmelpilze an der Decke
Schimmelpilze unter dem Binokular
Penicillium unter dem Mikroskop
Ursachenermittlung durch Thermogaphie
Raumluftmessung

Studien zeigen, daß bis zu 10% des Wohnungsbestandes für Schimmelpilzbefall gefährdet sind.  Schimmelpilzbefall  in Innenräumen ist berechenbar.  Die DIN 4108-2 gibt dem Sachverständigen ein Rechenmodell, mittels dem in Abhängigkeit von der Raumtemperatur, der Luftfeuchtigkeit und den Wärmedämmeigenschaften der Außenwände eine Vorhersage über das Wachstum von Schimmelpilzen erstellt werden kann. Das Lüftungsverhalten einer Wohnung besitzt eine große Bedeutung für das Vorkommen von Schimmelpilzen in Innenräumen. Der Luftwechsel ist abhängig von den Außenluftdurchlässen des Gebäudes und dem Lüftungsverhalten der Bewohner.  Die DIN 1946-6 stellt den Stand der Technik  für das Lüftungsverhalten von Wohnräumen dar. Für die gesundheitliche Bewertung von Schimmelpilzen in Innenräumen können verschiedene Regelwerke herangezogen werden, wie der Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelpizbefall in Gebäuden (2017). Alle schimmelpilzhaltigen Stäube gehören nach TRGS 907 zu den allergenisierenden Stäube. Einige Schimmelpilzarten können Menschen infizieren, wie Aspergillus fumigatus. Andere Arten können Toxine produzieren, wie A. flavus und Stachybotrys chartarum. Die Bewertung der Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen nach einem Schimmelpilzbefall kann aufgrund verschiedener Regelwerke erfolgen. Dazu ist i.d.R. eine Untersuchung des Befallsausmaßes und der Kontaminationsstärke von Material- und Luftproben notwendig. Die DIN EN ISO 16000-19 stellt die allgemein anerkannten Regeln für die Probennahme und Auswertung von Schimmelpilzproben dar. Nach einer regelkonform durchgeführten Schimmelpilzsanierung  sollte mittels einer Raumluftuntersuchung die Reinheit des Objektes nachgewiesen werden. Eine regelkonforme Schimmelpilzsanierung folgt den Vorgaben dem Umweltbundesamt (2017) und WTA Merkblatt 4-12 (2016). Dabei sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und die Regeln der Berufsgenossenschaften zu beachten. Im Vorfeld einer Schimmelpilzsanierung ist der Aufwand zu ermitteln und eine Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung zu erstellen. Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sind anhand BGI 858 zu ermitteln.

Schimmelpilzinspektionen incl. Beratung vor Ort und Beratungen über holzzerstörende Pilze und Insekten werden im einem Radius bis zu 100 km um Wetzlar herum zu einem Festpreis von 150,00 € und einer Anfahrtspauschale von 38,00 € durchgeführt. (Ohne schriftliches Gutachten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

Unsere Sachverständigenleistungen:

  • Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten über Schimmelpilzbefall,  bzw. die Bewertung von Sanierungsmaßnahmen
  • Befallsaufnahme, Beratung und Sanierungsempfehlungen mit Kostenschätzung zu einem Schimmelpilzbefall
  • Beratung und Erstellung der Gefährdungsberurteilung nach Biostoffverordnung
  • Probennahme, mikroskopische Auswertung von Materialproben und gesundheitliche Bewertung
  • Luftprobennahme nach DIN EN ISO 16000-19, Auswertung der Proben und gesundheitliche Bewertung
  • Freimessung zur Reinheitskontrolle nach einer Schimmelpilzsanierungen -Sanierungsbegleitung, bzw. Überwachung nach WTA Merkblatt 4-12 (2016)
  • inhouse Schulung Schimmelpilze in Innenräumen